Jahresgebühren
Für die Benützung der Städtli-Bibliothek Lichtensteig wird eine Jahresgebühr erhoben.
Jeder Kunde/jede Kundin erhält einen unbeschränkt gültigen Bibliotheksausweis.
| Einzelperson |
Fr. 35.-- |
| Maximal 3 Medien | |
| Einzelperson inklusiv Vereinsmitgliedschaft (Fr. 25.--) |
Fr. 60.-- |
| Anzahl Medien unbegrenzt |
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| Paare | Fr. 45.-- |
| Maximal 6 Medien |
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| Paare inklusiv Vereinsmitgliedschaft (Fr. 35.--) |
Fr. 80.-- |
| Anzahl Medien unbegrenzt | |
| Familie |
Fr. 55.-- |
| Anzahl Medien unbegrenzt |
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| Familie inklusiv Vereinsmitgliedschaft (Fr. 35.--) |
Fr. 90.-- |
| Anzahl Medien unbegrenzt |
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| Kinder und Jugendliche* |
gratis |
| Maximal 3 Medien (kein Open-Library und Dibiost Zugang**) |
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| Studenten und Lehrlinge (mit Ausweis) |
gratis |
| Maximal 3 Medien (kein Dibiost Zugang**) |
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| Kollektive für Institutionen (Heime, Wohngruppen, etc.) | Fr. 300.-- |
| Anzahl Medien unbegrenzt |
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| Gönner |
Fr. 100.-- |
*Bei der Anmeldung ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig.
**Für die Nutzung der Dibiost beträgt die Gebühr Fr. 35.--.
- Zahlende Kunden und Kundinnen sind berechtigt, Medien der Dibiost auszuleihen, inklusive Benutzung der Bibliothek Hauptpost St. Gallen. Die Bestätigung kann bei der Städtli-Bibliothek bezogen werden.
- Zahlende Kunden und Kundinnen können in allen Verbundsbibliotheken (40) Bücher beziehen.
- Medien können auch ohne Jahresgebühr während den bedienten Zeiten bezogen werden. Kurzbenutzer bezahlen eine Kaution von Fr. 20.-- und dürfen maximal 3 Medien ausleihen. Die Gebühr pro Medium beträgt Fr. 5.--. Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen und kann nicht verlängert werden.
Ausleihfrist
Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Alle Medien können 2x verlängert werden, sofern sie nicht bereits reserviert oder neu im Bestand sind. Ausgeliehene Medien können in der Städtli-Bibliothek, telefonisch während den Öffnungszeiten oder online unter www.bvsga.ch/lichtensteig reserviert oder verlängert werden. Für die e-Medien der „dibiost“ gelten die jeweils angegebenen Fristen.
E-Medien der "dibiost" können nicht verlängert werden.
Mahngebühren
Bei Überschreitung des Rückgabetermins erfolgt eine Mahnung.
Die Gebühr beträgt bei der 1. Mahnung Fr. 1.- pro Medium, bei der 2. Mahnung Fr. 2.- pro Medium und bei der 3. Mahnung Fr. 5.- pro Medium.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr (Porto und Versand) pro Mahnung erhoben.
Bei e-Medien der "dibiost" entfallen die Mahngebühren.
Schadenersatz:
Die ausgeliehenen Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Verlust oder grosser Beschädigung von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Die Nutzer und Nutzerinnen sind gebeten, Schäden zu melden und keine Medien selbst zu flicken.