Wie nutze ich die Städtli-Bibliothek?
- Die Städtli-Bibliothek ist während den bedienten Öffnungszeiten für alle frei zugänglich.
- Der Begriff "Open-Library" beinhaltet sowohl den Zugang als auch die Ausleihe.
- Die Nutzung der Städtli-Bibliothek ausserhalb der bedienten Zeiten ist nur mit gültiger Identitätskarte und gültigem Bibliotheksausweis möglich. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
- Für Personen unter 12 Jahren ist der Zutritt und die Ausleihe ausserhalb der bedienten Zeiten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet.
- Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Alle Medien können 2x verlängert werden, sofern sie nicht bereits reserviert oder neu im Bestand sind. Ausgeliehene Medien können in der Städtli-Bibliothek, telefonisch während den Öffnungszeiten oder online unter www.bvsga.ch/lichtensteig reserviert oder verlängert werden.
- Die Weitergabe von ausgeliehenen Medien an Drittpersonen ist nicht gestattet.
- Die ausgeliehenen Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Verlust oder grosser Beschädigung von Medien ist Schadenersatz zu leisten.
- Alle Nutzer und Nutzerinnen sind verpflichtet während der Open-Library die korrekte Verbuchung zu überprüfen. Für Falschbuchungen auf dem Konto haftet der Nutzer oder die Nutzerin.
- Wer sich anmeldet und/oder die Städtli-Bibliothek nutzt, akzeptiert die geltende Nutzungsordnung.
- Die Datenschutzerklärung der Städtli-Bibliothek wird separat geführt.
Wie verhalte ich mich?
- Das Fahren und Abstellen von Freizeitgeräten mit Rollen ist in den Räumen der Städtli-Bibliothek nicht gestattet.
- Es herrscht allgemeines Rauchverbot.
- Das Konsumieren von Nahrungsmitteln ist ausschliesslich an den Tischen erlaubt. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.
- Tiere sind in der Städtli-Bibliothek nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden Assistenzhunde.
- Zur Sicherheit der Besucher und Besucherinnen werden die Räume der Städtli-Bibliothek videoüberwacht. Bei groben Verstössen können mittels Videoüberwachung weitere Schritte eingeleitet werden.
- Anordnungen und Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Wer stiehlt, etwas zerstört, stark verunreinigt oder Unfug betreibt, verstösst gegen die Nutzungsordnung.
- Verstösse gegen die Nutzungsordnung können den Entzug des Ausleihrechts zur Folge haben.
- Allfällige Anpassungen der Nutzungsordnung bleiben vorbehalten. Die aktuelle Nutzungsordnung kann auf der Website der Städtli-Bibliothek eingesehen werden.