Wie nutze ich die Städtli-Bibliothek?

  • Die Städtli-Bibliothek ist während den bedienten Öffnungszeiten für alle frei zugänglich.
  • Der Begriff "Open-Library" beinhaltet sowohl den Zugang als auch die Ausleihe.
  • Die Nutzung der Städtli-Bibliothek ausserhalb der bedienten Zeiten ist nur mit gültiger Identitätskarte und gültigem Bibliotheksausweis möglich. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
  • Für Personen unter 12 Jahren ist der Zutritt und die Ausleihe ausserhalb der bedienten Zeiten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet.
  • Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Alle Medien können 2x verlängert werden, sofern sie nicht bereits reserviert oder neu im Bestand sind. Ausgeliehene Medien können in der Städtli-Bibliothek, telefonisch während den Öffnungszeiten oder online unter www.bvsga.ch/lichtensteig reserviert oder verlängert werden.
  • Die Weitergabe von ausgeliehenen Medien an Drittpersonen ist nicht gestattet.
  • Die ausgeliehenen Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Verlust oder grosser Beschädigung von Medien ist Schadenersatz zu leisten.
  • Alle Nutzer und Nutzerinnen sind verpflichtet während der Open-Library die korrekte Verbuchung zu überprüfen. Für Falschbuchungen auf dem Konto haftet der Nutzer oder die Nutzerin.
  • Wer sich anmeldet und/oder die Städtli-Bibliothek nutzt, akzeptiert die geltende Nutzungsordnung.
  • Die Datenschutzerklärung der Städtli-Bibliothek wird separat geführt.

 

Wie verhalte ich mich?

  • Das Fahren und Abstellen von Freizeitgeräten mit Rollen ist in den Räumen der Städtli-Bibliothek nicht gestattet.
  • Es herrscht allgemeines Rauchverbot.
  • Das Konsumieren von Nahrungsmitteln ist ausschliesslich an den Tischen erlaubt. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.
  • Tiere sind in der Städtli-Bibliothek nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden Assistenzhunde.
  • Zur Sicherheit der Besucher und Besucherinnen werden die Räume der Städtli-Bibliothek videoüberwacht. Bei groben Verstössen können mittels Videoüberwachung weitere Schritte eingeleitet werden.
  • Anordnungen und Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Wer stiehlt, etwas zerstört, stark verunreinigt oder Unfug betreibt, verstösst gegen die Nutzungsordnung.
  • Verstösse gegen die Nutzungsordnung können den Entzug des Ausleihrechts zur Folge haben.
  • Allfällige Anpassungen der Nutzungsordnung bleiben vorbehalten. Die aktuelle Nutzungsordnung kann auf der Website der Städtli-Bibliothek eingesehen werden.

 

 

Open-Library

Montag - Sonntag 06.00 Uhr - 22.00 Uhr

 

Bediente Zeiten

Mittwoch 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag 17.30 Uhr - 20.30 Uhr
Freitag 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Samstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Sonntag 13.30 Uhr - 16.30 Uhr

 

Wir behalten uns vor, an Feiertagen und besonderen Anlässen die Städtli-Bibliothek zu schliessen.